Rechtsprechung
   VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33954
VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16.KO (https://dejure.org/2016,33954)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18.08.2016 - 4 K 52/16.KO (https://dejure.org/2016,33954)
VG Koblenz, Entscheidung vom 18. August 2016 - 4 K 52/16.KO (https://dejure.org/2016,33954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,33954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 PrSchulG RP, § 33 Abs 1 S 1 PrSchulG RP, § 22 Abs 3 SchulG RP 2004, § 69 Abs 1 S 2 Nr 2 SchulG RP 2004, § 69 Abs 2 S 1 SchulG RP 2004
    Schülerbeförderungskosten - Vergleich einer Privatschule mit der nächstgelegenen staatlichen Schule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Schülerbeförderungskosten für den Besuch einer Privatschule

  • esovgrp.de

    PrivSchulG § 28,PrivSchulG § 33,PrivSchulG § 33 Abs 1,PrivSchulG § 33 Abs 1 S 1,SchulG § 22,SchulG § 22 Abs 3,SchulG § 69,SchulG § 69 Abs 1,SchulG § 69 Abs 1 S 2,SchulG § 69 Abs 1 ... S 2 Nr 2,SchulG § 69 Abs 2,SchulG § 69 Abs 2 S 1,SchulG § 69 Abs 3,,SchulG § 69 Abs 3 S 2,SchulG § 69 Abs 3 S 3,SchulG § 69 Abs 3 S 4,ÜSchulO § 10
    Aufnahmeanspruch, Aufnahmemöglichkeit, Aufnahme, Aufnahmepflicht, Beförderung, Beförderungskosten, Beschulungspflicht, Ersatzschule, Fahrtkosten, Fahrtkostenerstattung, Gleichbehandlung, Koedukation, Monoedukation, Mädchenschule, nächstgelegene Schule, öffentliche ...

  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderungskosten - Schulweg zu Privatschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 51/16

    Stadt Koblenz muss Kosten für Schülerbeförderung übernehmen

    Auszug aus VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16
    Die im Juli 2002 geborene Klägerin wohnt zusammen mit ihrer am 19. Juni 2005 geborenen Schwester, der Klägerin in dem Verfahren 4 K 51/16.KO, und ihrem 1999 geborenen Bruder gemeinsam mit ihren Eltern in N***.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zu den Akten gereichten Schriftsätze und Unterlagen der Beteiligten, die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten sowie die Gerichtsakte 4 K 51/16.KO verwiesen; sämtliche Unterlagen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2014 - 2 A 10506/14

    Keine Vollkostenübernahme für Schülerbeförderung zu Freier Waldorfschule:

    Auszug aus VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16
    In § 33 Abs. 1 S. 4 und 5 PrivSchG sind (zugunsten der Schüler und der Kommunen) erweiternde Modifikationen für die Erstattung bei Grundschulen mit Schulbezirk (§ 62 SchulG) vorgesehen und in § 33 Abs. 2 PrivSchG wird für die Waldorfschulen als Ergänzungsschulen - mangels Vergleichbarkeit mit einer der Schultypen in § 69 Abs. 1 S. 2 SchulG - als Vergleichsschule die nächstgelegene weiterführende öffentliche Schule bestimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 A 10506/14.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2013 - 2 A 10634/13

    Fahrtkosten für den Besuch eines weiter entfernt liegenden Gymnasiums mit

    Auszug aus VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16
    Muss die nächstgelegene Schule den Schüler aufnehmen, so kann das Land die Fahrkosten ohne weiteres auf die Fahrt bis zu dieser Schule begrenzen, ohne dass dies rechtlich zu beanstanden wäre (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 2 A 10634/13 -) .
  • VG Koblenz, 22.09.2009 - 7 K 1421/08

    Schülerbeförderungskosten - besondere Gefährlichkeit des Schulweges

    Auszug aus VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16
    Das Gesetz nimmt vielmehr den einzelnen Schüler (als Anspruchsberechtigten, vgl. Urteil der Kammer vom 22. September 2009 - 7 K 1421/08.KO -) in den Blick und will diesen mit den Schülern öffentlicher Schulen gleichstellen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 8/89
    Auszug aus VG Koblenz, 18.08.2016 - 4 K 52/16
    Die Schüler einer solchen Schule sollten mit den Schülern entsprechender öffentlicher Schulen gleichgestellt werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 8/89 - unter Verweis auf die LT-Drs. VI/1847, Amtl. Begründung zum Gesetzentwurf, Zu Nr. 16 der Regierungsvorlage).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht